Toller Hörbeitrag zu Gentests!

In diesen älteren Diskussionen der Vorjahre könnt Ihr lesen und auch weiter aktiv schreiben. Beachtet, dass sich der Stand der Forschung seitdem geändert haben kann. Es gibt inzwischen neue Empfehlungen und Leitlinien zur Diagnostik und Therapie.
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Lia
Alter Hase
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Registriert: Mo 15. Mär 2004, 16:08

Toller Hörbeitrag zu Gentests!

Beitrag von Lia »

Hallo miteinander,

frisch eingetroffen: absolut empfehlenswerter Hörbeitrag auf wdr5 zu Gentests:

"Gentest-Junkie: Die schöne neue Welt der DNA"
http://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen ... t-106.html

Auf der Seite anhörbar und zum Download frei, allerdings nur für eine begrenzte Zeit!
Man kann dort auch das gesamte Manuskript als pdf runterladen!

Ab Minute
35: Risiken von Gentests: Gendiagnostikgesetz, Risiken, wenn man Hypotheken/Versicherung abschließen möchte
46: Ethische Fragen ( 47: 23andme)
48: Niemandsland zwischen Gesundheit und Krankheit bei Vorhandensein von Risikogenen

Mein Tip: Nehmt Euch die Zeit und hört Euch das ganz an: toller, verständlicher und gut recherchierter Hörbeitrag des WDR. Der ist die Rundfunkgebühren wert! :)

Hintergrundinfo zum Gendiagnostikgesetz setze ich noch mal hier rein:
Das Gendiagostikgesetz in Deutschland schreibt vor, dass niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften oder auch der Verweigerung eines Gentests benachteiligt werden darf. Arbeitgeber dürfen von Mitarbeitern grundsätzlich keine Gentests verlangen.
Die Rheinische Post schreibt dazu: Zitat
Beschäftigte oder Job-Anwärter: Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeitern oder von Bewerbern grundsätzlich keinen Gentest verlangen und auch Ergebnisse von bereits in anderem Zusammenhang vorgenommenen genetischen Analysen nicht verwenden. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind Gentests nur ausnahmsweise zulässig, um eine genetisch bedingte Überempfindlichkeit gegen bestimmte Stoffe am betreffenden Arbeitsplatz zu prüfen, zum Beispiel in der Chemieindustrie. Auch Standardtests zur körperlichen Eignung, etwa um bei angehenden Fernfahrern oder Elektrikern eine Rot-Grün-Farbblindheit auszuschließen, bleiben erlaubt.
Auch Versicherer dürfen von ihren Kunden grundsätzlich keine Gentests verlangen.
Die Rheinische Post schreibt dazu: Zitat
Versicherungskunden: Auch Versicherer dürfen ihren - angehenden - Kunden keine genetische Untersuchung vorschreiben. Sie können jedoch die Ergebnisse von bereits erfolgten Gentests verlangen, wenn es etwa bei Lebensversicherung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung um eine Gesamtleistung von mehr als 300.000 Euro oder eine jährliche Rente von mehr als 30.000 Euro geht.
Quelle für die zwei obigen Zitate http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.2299975
Ergebnisse für HFE-Gentest und auch eine erfolgte Gentestung bei 23andme müssen mitgeteilt werden, wenn es bei Lebensversicherung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung um eine Gesamtleistung von mehr als 300.000 Euro oder eine jährliche Rente von mehr als 30.000 Euro geht! Auch künftiger vor MIssbrauch von Daten kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Daher sollte man m.E. nur medizinisch sinnvolle Gentests machen, seinen Versicherungsschutz zuvor geprüft haben und auf unnötige Gentests verzichten.
23andme wird auch von der US-Gesundheitsbehörde FDA sehr kritisch gesehen Dazu hatte ich schon mal gepostet. Die Behörde wollte den Verkauf von Gentests sogar stoppen. ( http://www.haemochromatose-forum.de/for ... dme#p33256 )
Warum Gentests für diverse Unternehmen ein lohnendes Geschäft sein können, wird im Hörbeitrag beschrieben.

Liebe Grüße

Lia
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