Hallo,
heute Post vom Bundesministerium für Gesundheit.
Leider werte ich die Antwort auf immerhin zweiseitigem Brief als das übliche, wenn auch in freundlichem Stile geschriebene Abwimmeln ohne Tiefgang. Ja, ich befürchte sogar, es wurde mein pdf-Dokument nicht gelesen, weil man mich hinweist, wo ich die
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) - Zweite Richtlinienanpassung 2010 im Netz finden kann, aus denen ich im pdf Dokument mit Quellenangabe zitiere und auf die ich mich ausdrücklich beziehe.
Mir geht es nicht um die üblichen bekannten Antworten, mir geht es darum, sich die bisherigen Argumente nochmal vorzuknöpfen und gemessen am aktuellen medizinischen Stand unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse und internationaler Empfehlungen zu bewerten, was zu einer neuen Sicht führen könnte (und aus meiner Sicht natürlich sollte). Dies kostet etwas Zeit und Aufwand, was angesichts des enormen Spendepotentials sein sollte.
Im Antwortbrief steht:
In den Richtlinien (s.o.) ist Hämochromatose nicht explizit als Ausschlusskriterium genannt.
Jedoch muß der Spender gesund sein und darf weder sich noch Empfänger gefährden.
Dann die bereits langbekannten Kontra-Argumente:
-Hämochromatose= vielgestaltiges Krankheitsbild und
Gefahr von Herzmuskelentzündungen=Gefahr einer Selbstgefährdung
- Freiwilligkeit fraglich, da Aderlaß ja stattfinden muß
Ich werde dort nachhaken.
Liebe Grüße
Lia