NRW ler aufgepasst
Verfasst: Di 18. Dez 2007, 10:30
Hallo Leute,
der heutigen Tageszeitung (Dürener Nachrichten) ist zu entnehmen, dass in Nordrhein-Westfalen ab Januar 2008 nicht mehr die Versorgungsämter für die Bearbeitung der Schwerbehindertenanträge zuständig sind. Diese werden ab dann von den Kreisen und kreisfreien Städten bearbeitet.
Selbiges gilt für die Aufgaben des Bundeselterngeld- und des Elternzeitgesetz.
Berechtigte nach dem Bundeserziehungsgeldgesetzt werden dann von der Bezirksregierung in Münster betreut.
Ob die entsprechenden Anträge dann auch weiterhin Online zum download zur Verfügung stehen, liegt wohl an den einzelnen zuständigen Behörden
Und wie gesagt: gilt nur für NRW
lg
Manni
der heutigen Tageszeitung (Dürener Nachrichten) ist zu entnehmen, dass in Nordrhein-Westfalen ab Januar 2008 nicht mehr die Versorgungsämter für die Bearbeitung der Schwerbehindertenanträge zuständig sind. Diese werden ab dann von den Kreisen und kreisfreien Städten bearbeitet.
Selbiges gilt für die Aufgaben des Bundeselterngeld- und des Elternzeitgesetz.
Berechtigte nach dem Bundeserziehungsgeldgesetzt werden dann von der Bezirksregierung in Münster betreut.
Ob die entsprechenden Anträge dann auch weiterhin Online zum download zur Verfügung stehen, liegt wohl an den einzelnen zuständigen Behörden
Und wie gesagt: gilt nur für NRW
lg
Manni