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Grad der Behinderung (GDB) bei Hämochromatose

Verfasst: Mo 30. Jun 2008, 16:46
von Heintje
Hallo zusammen,

ich liege im Augenblick im Clinch mit meinem zuständigen Versorgungsamt. Dort habe ich eine Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung gestellt (mit den entsprechenden Diagnosen). Der Antrag wurde abgelehnt. Inzwischen ist auch der von mir über den VDK eingereichte Widerspruch abgelehnt worden.
Die Aussage ist, dass eine Beeinträchtigung
(Zitat) "Vermehrung des Eisens im Blut mit Aderlasstherapie"
keinen GDB von wenigstens 20% verursachen.

Aus alten Einträgen habe ich entnommen, dass offenbar andere Versorgungsämter durchaus bei Dignose von Hämochromatose -ohne weitere Erkrankungen- GDB `s von 30% erteilen.

Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, bzw. Widersprüche erfolgreich eingelegt.

Viele Grüße
Heintje

Verfasst: Mo 30. Jun 2008, 17:58
von murmel
hallo heintje,
auf grund meiner gelenks und augenprobleme habe ich vor kurzem unerwartete 50% bekommen. mittwoch wollte ich das gleiche tun und den laborbefund einreichen um weitere prozente zu erhalten (denn ab 60% wirds wohl erst richtig interessant)
ich halte dich auf dem laufenden, was das VA hier dazu meint.
lg
murmel

Verfasst: Mo 30. Jun 2008, 21:42
von xHorstx
Hi Heintje,
Als bei mir HH festgestellt wurde,vor ca. 25Jahre stellte ich auch einen Antrag
und bekam sofort 40% mit ein bischen Rückenschmerzen.
Mit meiner dazugekommenen Herz OP bin ich jetzt auf 70%.
(ohne Widerspruch)
Du solltest dich beim Antrag ausfüllen von einen Fachmann beraten lassen.

LG
Horst

Verfasst: Mo 30. Jun 2008, 22:13
von Manes
Huhu,

bei mir hat das Versorgungsamt damals für die HC einen GdB von 20 bei mir anerkannt, ein Widerspruch blieb erfolglos.

Generell muss man allerdngs auch sagen, dass die Beurteilung der Behinderungen generell wesentlich strenger geworden ist. Mein Onkel hat vor ca 45 Jahren einen GDB von 100 wegen HC zuerkannt bekommen und ist damit Invalide geworden. Sowas passiert heute nur noch bei einem Vollbild (sprich so ziemlich die komplette Palette an Folgeerkrankungen) HC. Grundsätzlich lohnt sich der Versuch eines Antrages auf jeden Fall. Die Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch sind aber gering. Kommt noch hinzu, dass die einzelnen Versorgungämter (in NRW übrigens mittlerweile die Kreisverwaltungen, bzw die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte) die ganze Sache perse unterschiedlich bewerten, was eigentlich auch nicht sein darf.

lg

Manni

Verfasst: Fr 4. Jul 2008, 19:55
von jo
Hallo Heintje,

in Verbindung mit einer Coltis habe ich zusammen mit der Hämocromatose 50 % GDB erhalten. 30 % sollten also auch in deinem Falle eigentlich drin sein. Allerdings nützen die dir nur wenig, spannend wird es erst ab 50 %

gruß Jo

Verfasst: Sa 5. Jul 2008, 13:32
von murmel
inzwischen habe ich die erhöhung eingereicht. wird wohl ca 4 wochen dauern.
ich bin sehr gespannt, ob sie mir noch das ein oder andere prozentchen zugestehen. wird ja scheinbar s e h r unterschiedlich gehandhabt.
lg
angela

Verfasst: Sa 5. Jul 2008, 17:04
von tor
Naja, irgendwie kann ich aber auch verstehen, dass eine Hämochromatose-Diagnose nicht generell zu einer anerkannten Behinderung führt. Klar, es können Beschwerden auftreten, die ernst genommen werden sollten, aber es muss ja nicht.

Verfasst: Sa 5. Jul 2008, 17:32
von xHorstx
Natürlich ist man im Leben beeinträchtigt,sprich behindert
sei es durch Al oder Untersuchungen,oder andere Beschwerden.

Verfasst: So 6. Jul 2008, 23:41
von Lex

Verfasst: So 6. Jul 2008, 23:57
von tor
Naja, ein Bisschen Zeitaufwand für eine Therapie oder Untersuchungen wird wohl kaum allein als Grund für eine Behinderung reichen. Ich muss zwar ein bis zwei der 168 Stunden in der Woche für meinen wöchentlichen Aderlass "verbraten", aber dafür eine Anerkennung als Behinderter zu erwarten?

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 10:03
von xHorstx
Wie hat man denn bei Dir HC festgestellt,bist Du mit einem "Wehwehchen"
zum Doc gerannt :?:
und warum lässt Du Al überhaupt machen :?:
Durch HC ist meine Leber fast kaputt gegangen,
und vieleicht auch mein Herz(4 Bypässe).

LG
Horst

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 10:35
von Manes
Huhu,

bevor Ihr Euch hier zerfleischt :nana . Beide haben recht.
Die genetische Disposition der HC ist sicherlich nicht Grund genug, um jede Menge Punkt beim GdB zu bekommen. Die gesammelte Latte an Folgeerkrankungen berechtigt allerdings schon zu diversen Punkten beim Grad der Behinderung. Ein vernüftig aufgebauter Antrag wird dann auch mehr Erfolg bringen. Die Reihenfolge, wie die Diagnosen aufgelistet werden geben oft auch eine Prioritätenliste wieder.
Ein Antrag lohnt sich immer, was dran rumkommt, ist ne andere Geschichte.

lg

Manni

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 21:44
von Lex

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 23:08
von tor
xHorstx: Ich fühlte mich krank, ging deswegen zum Arzt, HC wurde nach viel hin und her festgestellt. Jetzt mache ich die Aderlässe, um eben zu verhindern, dass ich durch die Krankheit behindert werde oder Folgeschäden auftreten und um dafür zu sorgen, dass die Beschwerden, die ich bisher hatte aufhören. Wenn du Leber- oder Herzprobleme hast, die dich im täglichen Leben behindern, dann hast du meiner Meinung nach natürlich ein Anspruch auf eine Anerkennung als Behinderter, aber aus dem gleichen Grund wie jeder andere, der Leber- oder Herzprobleme hat, nämlich die Leber- und Herzprobleme und nicht primär auf Grund der HC.

Wenn eine HC früh oder zumindest rechtzeitig erkannt wird, sind die Chancen, dass man mit einer Aderlasstherapie sonst symptomlos leben kann nicht gerade schlecht und ich bleibe nun Mal bei meiner Meinung, dass eine HC-Diagnose allein kaum Grund für eine Einstufung als Behinderter reichen sollte. Wenn ich Heintjes Frage richtig verstanden habe hat er allein mit der HC-Diagnose als Begründung eine Anerkennung als Behinderter beantragt und konnte jetzt nicht verstehen warum das abgelehnt wurde. Ich gebe zu, dass mir das schon ein Bisschen aufgeregt hat. Ich habe lange genug als Behindertenbetreuer gearbeitet, um zu wissen, dass die Behörden mehr als genug zu tun haben und dass es viel zu oft ewig lange dauert Anträge von Leuten, die wirklich Hilfe brauchen, zu bearbeiten.

Wenn man z.B. ein Verlust von drei Finger, der nicht unbedingt zu einer höheren Behinderung als 30% führt mit der "Behinderung", "Beeinträchtigung" oder wasauchimmer man es nennen soll ab und zu ein Aderlass zu machen vergleicht, dann erkennt man vielleicht leichter, dass eine symptomlose HC-Diagnose kein Weltuntergang ist.

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 23:38
von xHorstx
Da habt ihr schon Recht ,
ich war immer der Meinung HC wird bei den meisten festgestellt, weil sie
mit irgendwelchen Beschwerden zum Arzt gehen und dadurch HC festgestellt wurde. Also muss ja irgend ein Organ, oder was auch immer angegriffen sein.
Der Grad der Behinderung richtet sich dann danach welches Organ wie stark angegriffen ist.Der AL ist dann nur nebeneffekt um schlimmeres zu vermeiden.
So seh ich das oder liege ich falsch :?:

LG
Horst