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Chronische krank - Behinderung?

Verfasst: Mo 8. Nov 2004, 08:47
von kai
Hallo - eine Frage bitte: Als Hämochromatose-Patient ist man ja ein chronisch Kranker. Geht damit eigentlich eine öffizielle Anerkennung als Behinderung oder ähnliches einher?

Vielen Dank, Kai

Verfasst: Mo 8. Nov 2004, 20:16
von mpvd801
Hallo Kai,

Du hast sicher Recht - als HH-Patient ist man irgendwie "chronisch krank". HH bedeutet aber nicht automatisch, dass man in seinen Aktionen oder in seiner Lebensweise eingeschränkt ist.

Hierzu ein Beispiel: Wenn die HH durch Zufall sehr früh erkannt wird :) , sind zumeist noch keine Schäden wie Leberzirrhose oder Gelenkerkrankungen zu beobachten. So ein HH-Patient ist damit quasi gesund. Bis auf gelegentliche Aderlässe, die er zu absolvieren hat, kann er ein quasi normales Leben führen, ohne weitere Einschränkungen etc.
Eine Behinderung liegt damit wohl trotzt HH nicht automatisch vor, es dürfte auch schwer sein, in diesem Fall eine Behinderung anerkannt zu bekommen.

Anders ist der Fall sicher dann, wenn durch HH nachweisbar schon Schäden verursacht sind (Polyarthrose, Leberzirrhose etc.). Dann kann im Einzelfall eine Behinderung anerkannt werden.

;-) Viele Grüße

Walter

Verfasst: Di 9. Nov 2004, 13:32
von Lia
Hallo,

ob wirklich alle Patienten, die ohne Aderlaßtherapie oder andere Eisenentzugstherapien Eisen anspeichern als schwerwiegend chronisch krank gelten gleich ob Folgererkrankungen(Arthrose,Lebererkrankungen o.ä.) vorliegen oder nicht weiß ich nicht.

habe auch selbst bislang keinen GdB beantragt, daher kann ich Dir nichts aus Erfahrung mitteilen.
Die Festellung des GdB sehe ich wie Walter schon geschrieben hat abhängig von dem Ausmaß der Folgekrankheiten durch HH.

Wir haben ja nun hier mittlerweile über hundert Benutzer, hat denn jemand schon Erfahrungen diesbezüglich? Wäre für alle von großem Interesse, mehr zu erfahren.

Da dieses Thema für viele von Interesse sein dürfte, habe ich mal ein paar Links dazu zusammengestellt.


Liebe Grüße :)
Lia

schwerwiegend chronisch krank-Definition

http://www.vdk.de/de6437
Nach der neuen Chronikerregelung, die der Bundesausschuss beschlossen hat, gilt jetzt ein Patient als schwer wiegend chronisch krank, wenn er wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung; Versicherte weisen die Dauerbehandlung durch eine ärztliche Bescheinigung nach) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:
Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor.

Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 Prozent nach Paragraf 30 BVG vor oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent.

Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität aufgrund der ständig behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung zu erwarten ist.



Hier berichtet ein Betroffenener HH- Patient nicht als chronisch krank eingestuft worden zu sein
http://www.krankenkasse.de/article.pl?s ... 12/1121222


GdB Tabellen für verschiedene Erkrankungen
http://www.symposion.com/MediChart/projekt2/index.htm

http://hagobaer.bei.t-online.de/anhalt1.htm


Anhaltspunkte fur die Festellung des GdB für verschiedene Erkrankungen
http://hagobaer.bei.t-online.de/anhalt1.htm#Bezüglich

http://www.anhaltspunkte.de/

Schwerbehindertenausweis:
http://www.rechtspraxis.de/schwerbe.htm


Bewegungsorgane


Auflistung GdB bei versch. Erkrankungen/Einschränkungen der Bewegungsorgane
http://www.symposion.com/MediChart/projekt2/26_18.htm

Fragen/Antworten aus dem Deutschen ArthroseForum zu GdB bei Gelenke /Arthrose
Versorgungsamt
http://www.deutsches-arthrose-forum.de/ ... t-001.html

GDB -Arthrose
http://www.deutsches-arthrose-forum.de/ ... g-001.html


Lebererkrankungen

http://www.symposion.com/MediChart/projekt2/26_10.htm
Fibrose der Leber
ohne Komplikationen
0-10
Leberzirrhose
kompensiert inaktiv
30
gering aktiv
40
stärker aktiv
50
dekompensiert (Aszites, portale Stauung, hepatische Enzephalopathie)
60-100
Fettleber (auch nutritiv-toxisch)
ohne Mesenchymreaktion
0-10

bei
http://www.lebertransplantation.de/schwerb.htm steht:

Der GdB wird auf der Grundlage der medizinischen Befunde des Patienten vom Versorgungsamt bestimmt. Bei Lebererkrankungen wird je nach Schwere der Krankheit ein GdB von 20 bis 70 angesetzt. Ein höherer Grad ergibt sich, wenn eine Leberzirrhose entstanden und nicht mehr kompensiert ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn es zu Bauchwassersucht (Aszites) oder zu Hirnleistungsstörungen im Sinne einer Hepatischen Enzephalopathie kommt. Dann steigt der GdB bis zu 100 an.

http://hagobaer.bei.t-online.de/anhalt-leber.htm


Diabetes
http://hagobaer.bei.t-online.de/anhalt- ... 20mellitus

Herzerkrankungen:
http://hagobaer.bei.t-online.de/anhalt- ... omypathien

Verfasst: Di 9. Nov 2004, 14:30
von hues
Hallo


Ich wollte euch nur sagen,dass mein Mann
Invalidenrente kriegt wegen hh und dass die
Ärzte noch den Behinderungsgrad am prüfen
sind . Bei meinem Mann hat die Leberzirose
angefangen,er hat noch eine Fettstoffwechsel-
erkrankung,seine Halsschlagadern sind wie bei
einem 70 Jährigen ,er hat auch Vernarbungen im Gehirn
und am Körper kommen nun auch noch die
Speiders ,Gelenkschmerzenund er ist immer Müde.
So bald ich den Grad weiss werde ich euch
bescheid geben.


Alles Liebe

Hues

HH = Behinderung

Verfasst: Di 9. Nov 2004, 20:03
von kai
Vielen Dank allen für die raschen Antworten. Ich hoffe natürlich, bei mir liegen aufgrund der HH noch keine Folgeschäden vor - dann verzichte ich natürlich liebend gerne auf die Anerkennung als Behinderung.

In zwei Tagen weiß ich mehr, Kai.

Verfasst: So 14. Nov 2004, 23:38
von christiane
Hallo Kai,
mir sind 30% zuerkannt worden. Allerdings habe ich zusätzlich eine Kniearthrose. Mir wurde aber gesagt, dass zuerkannte Werte von verschiedenen "Leiden" nicht zusammengezählt werden. Wenn du also 2 x 30% bekommst, bleibt es bei 30.
Somit nehme ich an, dass HH 30 % GdB ergeben.
Es heisst in meinem Bescheid, dass ich "gleichgestellt" sei und somit einen etwas besseren Kündigungsschutz habe.
Ich habe wegen der Kniee Widerspruch eingelegt (im Bescheid wurde mir ein Hüftleiden bescheinigt, was ich nicht habe!!) und werde dann mal berichten, was rausgekommen ist.
L.G.
Christiane

Verfasst: Do 30. Dez 2004, 22:17
von hues
Hallo Kai

Ich wollte dir nur bescheit geben,
dass wir noch nichts von der Kasse
bekommen haben.Mein Mann hat
jetzt noch Osteoporose im 4 Grad,
jetzt wird mal wieder alles neu
gerechtnet und wir müssen leider wieder
warten auf die Antwort, nicht dass du meinst
ich hätte dich vergessen. Sobalt ich was
weiss,werde ich dir bescheit geben.

Bis dann.

Hues

Praxisgebühr

Verfasst: Di 7. Jun 2005, 11:00
von vilkates
Hallo,

mal eine ähnliche Frage dazu: Wie ist das denn mit der Praxisgebühr?

Weiß das jemand, oder ist jemand von der Praxisgebühr frei gestellt!?

Aber wahrscheinlich ist da auch von der jeweiligen Krankenkasse abhängig, oder?
Habe bei meiner schon mal angefragt, aber bisher noch keine Antwort. Allerdings heisst es, dass chronisch Kranke davon frei gestellt werden können bzw. nur einen teil der gebühr zaheln. Und nach der allgemeinen Definition handelt es sich doch um eine chronische Krankheit!?

schwerwiegend chronisch krank-Definition

http://www.vdk.de/de6437
Nach der neuen Chronikerregelung, die der Bundesausschuss beschlossen hat, gilt jetzt ein Patient als schwer wiegend chronisch krank, wenn er wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung; Versicherte weisen die Dauerbehandlung durch eine ärztliche Bescheinigung nach) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:
Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor.

Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 Prozent nach Paragraf 30 BVG vor oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent.

Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität aufgrund der ständig behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung zu erwarten ist.


Gruss
Vilkates

Verfasst: Di 7. Jun 2005, 19:32
von Dracu
Hallo zusammen,

ich habe auch 30%behinderung vom versorgungsamt bekommen. Wegen den Praxisgebüren wenn du wegen HH über 1% deiner Brutto bezüge kommst dann erkennt die krankenkasse dich als chronischkrank an und du bekommst die befreiung.

Gruß Dracu

Verfasst: Mi 8. Jun 2005, 13:53
von Lex
Dracu hat geschrieben:Wegen den Praxisgebüren wenn du wegen HH über 1% deiner Brutto bezüge kommst dann erkennt die krankenkasse dich als chronischkrank an und du bekommst die befreiung.Gruß Dracu
Das ist so nicht ganz richtig. Die Befreiung von Zuzahlungen (und damit auch von der Praxisgebühr) bekommt derjenige, dessen Zuzahlungen insgesamt in einem Kalenderjahr 2 % seines Bruttoeinkommens (zu versteuernden Einkommens) übersteigen (Belastungsgrenze). Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für die Ermittlung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt werden die Bruttoeinnahmen aller mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammengerechnet.

Gruß,
Lex

PS: Alles zum Thema Zuzahlungen: http://www.zuzahlung.de/.

Verfasst: Do 9. Jun 2005, 11:13
von vilkates
Hallo,

Also ich bin Azubi, wohne bei meinen Eltern und bekomm ca. 540 Euro Brutto im Monat. Also werden dann die Bruttoeinnahmen meiner Eltern auch dazu gerechnet?! Und die Belastungsgrenze wäre dann 1% des gesamten Brutto-Jahreseinkommen meiner Familie? Oder gilt das nur, wenn eine Familienversicherung vorliegt?

Gruss

Verfasst: Do 9. Jun 2005, 22:00
von Doris
christiane hat geschrieben:Hallo Kai,
mir sind 30% zuerkannt worden. Allerdings habe ich zusätzlich eine Kniearthrose. Mir wurde aber gesagt, dass zuerkannte Werte von verschiedenen "Leiden" nicht zusammengezählt werden. Wenn du also 2 x 30% bekommst, bleibt es bei 30.
Somit nehme ich an, dass HH 30 % GdB ergeben.
Es heisst in meinem Bescheid, dass ich "gleichgestellt" sei und somit einen etwas besseren Kündigungsschutz habe.
Ich habe wegen der Kniee Widerspruch eingelegt (im Bescheid wurde mir ein Hüftleiden bescheinigt, was ich nicht habe!!) und werde dann mal berichten, was rausgekommen ist.
L.G.
Christiane
Hallo Christiane, ich habe erst einige Jahre nach Eintritt meiner Erwerbsunfähigskeitsrente einen Antrag auf Schwerbehinderung gemacht. Bekam auf Anhieb 70 % aber auf der Aufstellung fehlten einige Erkrankungen und neue waren hinzugekommen. Ich habe dann sofort 100% bekommen auch nicht zeitlich begrenzt, sondern direkt bis 2015.
Ich hatte auch bei den 70% protestiert und Du siehst, es war richtig so.
Wünsche Dir viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche.

Liebe grüße Doris

Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 15:25
von christiane
Hallo Doris,

wie nett, dass du in dieses tolle Forum gefunden hast!!, (Ich kann nur sagen:"Hier wirst du auch geholfen" :mrgreen: ) Auch wenn deine Folge- und sonstigen Erkrankungen ja nun wirklich kein Grund zur Freude sind.

Mir wurde aber gerade in der Anfangszeit vor einem Jahr, als ich von meiner HH erfuhr, sehr viel moralische und fachliche Unterstützung und viel Zuspruch gegeben.

Ich habe inzwischen aufgrund meines Widerspruchs 40 % GdB zugesprochen bekommen, da meine Knie leider irreparabel sind, d.h. irgendwann muss ich wohl mal künstliche Gelenke bekommen. Aber z.Z. kann ich noch fast schmerzfrei geradeaus gehen und werde daher natürlich so lange wie möglich damit warten.

Schau doch am späteren Abend mal im Chat vorbei!

Liebe Grüße
Christiane

Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 15:33
von Doris
Hallo Christiane. Erst einmal danke für die Einladung zum Chat. Aber am Abend bin ich nur am PC wenn mein Mann anderweitig b eschäftigt ist ;-) (ein Abkommen von uns) und dann macht mich der Besuch im Chat eigentlich immer nervös und so gehe ich halt nicht gerne dorthin, werde es dennoch bei Gelegenheit mal testen, vielleicht geht es ja hier ruhiger zu :) Ist der Chat täglich oder nur an bestimmten Tagen und Uhrzeiten?

Zu Deiner Behinderung: Ich weiß jetzt nicht genau welche Schäden Du bereits hast, aber zusammenzählen müssen die auf jeden Fall.
Ich weiß das daher, weil bei meinem ersten Bescheid nicht alles berücksichtigt war und in der Zwischenzeit ja wieder Neues hinzu gekommen ist. Die Dame mit der ich damals telefonierte gab mir doich allen Ernstes die Antwort * Können wir doch nichts dafür, das sie alle Nase lang was Anderes haben). Da ich kein Typ bin, der sich die Butter vom Brot nehmen läßt kannst Du Dir sicher vorstellen, was ich dieser Dame erzählt habe :evil:
Bekam ja dann meine 100%, wäre aber ansonsten auch vors Sozialgericht gegangen, wobei es mikr dabei nur ums Prinzip ging, denn die Erwerbsunfähigkeitsrente war ja bereits durch. Das ist eine andere Story :roll: bis es soweit war.

Bin auch froh hierher gefunden zu haben. Liebe grüße,

Doris

Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 15:43
von christiane
Bin jetzt noch kurz im Chat!!