Hi Manni!Manes hat geschrieben:Ich glaube, hier tritt auch noch ein Problem der Begrifflichkeit, bzw des Verständnisses auf.
Die Diagnostizierte Hämochromatose wird als Krankheit mit sämtlichen Syptomen, wie Organschäden etc. gewertet.
Tatsächlich liegt bei uns die Sachlage aber ja anders, wir sind genetische bedingte Eisenvielspeicherer ohne Organschäden und sonstige durch den Ausbruch der HC bedingte Spendehinderungsgründe, also nur genetisch disponiert zur HC.
Hier liegt glaube ich, der Verständnisunterschied. Deshalb kommt es evtl. aucvh bei Spendediensten zu Ablehnungen.
lg
Manni

Stimmt, da haste recht!

Ich habe in meinen (ansonsten gleichlautenden) Schreiben, die ich gestern auch noch an die Bundesärtekammer und die Bayer. Landesärztekammer verschickt habe, die Diagnose "Hämochromatose" in "erbliche Disposition zur Hämochromatose" umgeändert.
Ob das was bringt?

Ganz liebe Grüße!
Hanne
