Prozente wegen chronischer Erkrankung
Prozente wegen chronischer Erkrankung
Hallo zusammen,
wie Ihr sicher alles schon am eigenen Leib erfahren habt, ist es ziemlich schwer als HH'ler eine Lebensversicherung, Erwerbsunfähigkeitversicherung oder ähnliches abzuschließen- um genau zu sein - es ist grundsätzlich unmöglich. Mann kann froh sein, daß man vor Feststellung der Erkrankung schon Versicherungen hatte.
Um dies mal in anderen Worten zu sagen, gilt man bei Versicherungsunternehmen nicht mehr als 100%iger, gesunder Mensch, da man an einer chronischen Erkrankung leidet.
Als chronische Erkrankungen gelten alle Erkrankungen, die man mindestens schon ein Jahr hat.
Nun hätte ich gerne mal gewußt, ob auch HH als chronische Erkrankung anerkannt wird/ist und wie der generelle Weg ist um für diese Erkrankung Prozente zu beantragen.
Würde mich über Infos freuen.
Gruß,
Andy
wie Ihr sicher alles schon am eigenen Leib erfahren habt, ist es ziemlich schwer als HH'ler eine Lebensversicherung, Erwerbsunfähigkeitversicherung oder ähnliches abzuschließen- um genau zu sein - es ist grundsätzlich unmöglich. Mann kann froh sein, daß man vor Feststellung der Erkrankung schon Versicherungen hatte.
Um dies mal in anderen Worten zu sagen, gilt man bei Versicherungsunternehmen nicht mehr als 100%iger, gesunder Mensch, da man an einer chronischen Erkrankung leidet.
Als chronische Erkrankungen gelten alle Erkrankungen, die man mindestens schon ein Jahr hat.
Nun hätte ich gerne mal gewußt, ob auch HH als chronische Erkrankung anerkannt wird/ist und wie der generelle Weg ist um für diese Erkrankung Prozente zu beantragen.
Würde mich über Infos freuen.
Gruß,
Andy
- christiane
- Alter Hase
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- Registriert: Do 13. Mai 2004, 23:01
- Wohnort: Hamburg
Hallo Andy,
ich habe einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt, allerdings nicht nur wegen HH, sondern auch wegen einer Kniearthrose. Daraufhin hab ich 40 % bekommen. Erst hatten sie mir nur 30 % zugestanden, aber ein Einspruch hat dann die 40 gebracht.
Begründung war
1. Chronische Erkrankung des Blutes und
2. Kniegelenksverschleiss beidseits.......
Einen Versuch ists ja wert.
ich habe einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt, allerdings nicht nur wegen HH, sondern auch wegen einer Kniearthrose. Daraufhin hab ich 40 % bekommen. Erst hatten sie mir nur 30 % zugestanden, aber ein Einspruch hat dann die 40 gebracht.
Begründung war
1. Chronische Erkrankung des Blutes und
2. Kniegelenksverschleiss beidseits.......
Einen Versuch ists ja wert.
Liebe Grüße
Christiane
_______________________________________________________
Mein Motto:
Wenn nicht jetzt, wann dann?? !!
Christiane
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- Manes
- Alter Hase
- Beiträge: 3648
- Registriert: So 16. Jul 2006, 02:01
- Wohnort: Kreis Düren, wo der Hahn bald nicht mehr regiert
Hallo Andy,
Anträge auf Schwerbehinderung meines Wissens nach Grundsätzlich beim zuständigen Versorgungsamt. Dies kann Dir Dein Hausarzt aber sagen. Vielleicht hilft er Dir sogar dabei. Diemeisten Ärzte haben die Antragsformulare sogar vorrätig.
Ich selber habe auf HH 20 (%) bekommen. Womit dann auch dargestellt ist, dass die einzelnen Versorgungsämter die Bewertung untrschiedlich durchführen. Bei mir ist die Begründung fast genau die gleiche, wie bei Christiane.
Von dem Grad kann ich mir leider nix kaufen, vor allen Dingen, wenn man daran denkt, dass mein Haus- und Betriebsarzt mir letzte Woche mit dem Verlußt meiner Berufstauglichkeit gewunken hat.
Den Antrag stellen, würde ich an Deiner Stelle trotzdem, denn, was man hat, das hat man.
lg
Manni
Anträge auf Schwerbehinderung meines Wissens nach Grundsätzlich beim zuständigen Versorgungsamt. Dies kann Dir Dein Hausarzt aber sagen. Vielleicht hilft er Dir sogar dabei. Diemeisten Ärzte haben die Antragsformulare sogar vorrätig.
Ich selber habe auf HH 20 (%) bekommen. Womit dann auch dargestellt ist, dass die einzelnen Versorgungsämter die Bewertung untrschiedlich durchführen. Bei mir ist die Begründung fast genau die gleiche, wie bei Christiane.
Von dem Grad kann ich mir leider nix kaufen, vor allen Dingen, wenn man daran denkt, dass mein Haus- und Betriebsarzt mir letzte Woche mit dem Verlußt meiner Berufstauglichkeit gewunken hat.
Den Antrag stellen, würde ich an Deiner Stelle trotzdem, denn, was man hat, das hat man.
lg
Manni
"Sie waren Menschen wie wir. Aber wenn wir in der Stille an den Kreuzen stehen, vernehmen wir ihre gefasst gewordenen Stimmen: Sorgt ihr, die ihr noch im Leben steht, dass Friede bleibe, Friede den Menschen, Friede den Völkern.“ Theodor Heuss, Bundespräsident am 17.08.1952 zur Einweihung des Ehrenfriedhofes Hürtgen.
Hallo Andy,
ich beschäftige mich auch mit der Frage eine Schwerbeschädigung feststellen zu lassen. Ich hatte in diesem Forum bei einem allerdings älteren Eintrag auch etwas darüber gelesen. Diesen finde ich aber nicht mehr wieder.
Kann mir jemand von den "alten Hase" vielleicht verraten, welche Auswirkungen / evtl. Vorteile eine solche Feststellung der Schwerbeschädigung hat?
Viele Grüße aus Essen
Heintje
ich beschäftige mich auch mit der Frage eine Schwerbeschädigung feststellen zu lassen. Ich hatte in diesem Forum bei einem allerdings älteren Eintrag auch etwas darüber gelesen. Diesen finde ich aber nicht mehr wieder.
Kann mir jemand von den "alten Hase" vielleicht verraten, welche Auswirkungen / evtl. Vorteile eine solche Feststellung der Schwerbeschädigung hat?
Viele Grüße aus Essen
Heintje
Hallo Ihr Beiden,
erstmal vielen dank für Eure schnellen Antworten.
Ich denke ich werde es auf jeden Fall versuchen.
Zumal ich ausser HH auch Probleme mit der linken Schulter und dem linken Handgelenk habe. Eine mir bekannte Krankengymnastin hatte sich mal vor 2 Jahren kurz die Schulter angesehen und meinte, daß dies Arthrose sein könnte. Ich habe generell fast keine Probleme damit, ausser ich werfe z.b. einen Ball, dann bin ich für die nächsten 2 Tage bedient, was die Schulter betrifft. Beim Handgelenk habe ich oft ein fieses Stechen, z. B. beim Abstützen, mußte deshalb auch mal für einige Wochen eine Bandage tragen.
Ich werde wohl mal bei meinem Orthopäden vorbeischauen die Ergebnisse zusammentragen und mich mit meinem Hausarzt besprechen.
Die Frage von Heintje, welche Vor und Nachteile eine Feststellung eines Behinderungsgrades haben können gebe ich gerne weiter.
Ich stelle mir vor, daß man unter Umständen beim Kündigungsschutz etwas besser dasteht - ist aber nur eine Vermutung meinerseits.
erstmal vielen dank für Eure schnellen Antworten.
Ich denke ich werde es auf jeden Fall versuchen.
Zumal ich ausser HH auch Probleme mit der linken Schulter und dem linken Handgelenk habe. Eine mir bekannte Krankengymnastin hatte sich mal vor 2 Jahren kurz die Schulter angesehen und meinte, daß dies Arthrose sein könnte. Ich habe generell fast keine Probleme damit, ausser ich werfe z.b. einen Ball, dann bin ich für die nächsten 2 Tage bedient, was die Schulter betrifft. Beim Handgelenk habe ich oft ein fieses Stechen, z. B. beim Abstützen, mußte deshalb auch mal für einige Wochen eine Bandage tragen.
Ich werde wohl mal bei meinem Orthopäden vorbeischauen die Ergebnisse zusammentragen und mich mit meinem Hausarzt besprechen.
Die Frage von Heintje, welche Vor und Nachteile eine Feststellung eines Behinderungsgrades haben können gebe ich gerne weiter.
Ich stelle mir vor, daß man unter Umständen beim Kündigungsschutz etwas besser dasteht - ist aber nur eine Vermutung meinerseits.
hallo leute
Schwerbeschädigung ist im Sozialgesetzbuch (SGB)
geregelt.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.php
was ihr sucht steht im neunten buch
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1100001
vieleicht hilft euch das ja weiter
gruss dirk
Schwerbeschädigung ist im Sozialgesetzbuch (SGB)
geregelt.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.php
was ihr sucht steht im neunten buch
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1100001
vieleicht hilft euch das ja weiter
gruss dirk
es ist eine böse welt ,aber alles wird gut
Hallo, hier sind noch ein paar Links, wo die Infos des SGB etwas zusammengekürzt sind:
http://www.ngg-aachen.de/index6_91_0.html
http://www.familienratgeber.de/de/famil ... che_2.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom ... 863/i.html
Viele Grüße
Kathrin
http://www.ngg-aachen.de/index6_91_0.html
http://www.familienratgeber.de/de/famil ... che_2.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom ... 863/i.html
Viele Grüße
Kathrin
Hallo Andy,
hier noch ein paar Links aus dem Hämo-Forum zu früheren Beiträgen zum Thema. Die Suchfunktion spuckt aus:
http://www.haemochromatose-forum.de/vie ... ehinderung
http://www.haemochromatose-forum.de/vie ... t=prozente
http://www.haemochromatose-forum.de/vie ... light=grad
und bei Rheuma-online gibt es auch noch jede Menge Infos.
http://www.rheuma-online.de/phorum/show ... hp?t=17464
Liebe Grüße
Lia
hier noch ein paar Links aus dem Hämo-Forum zu früheren Beiträgen zum Thema. Die Suchfunktion spuckt aus:
http://www.haemochromatose-forum.de/vie ... ehinderung
http://www.haemochromatose-forum.de/vie ... t=prozente
http://www.haemochromatose-forum.de/vie ... light=grad
und bei Rheuma-online gibt es auch noch jede Menge Infos.
http://www.rheuma-online.de/phorum/show ... hp?t=17464
Liebe Grüße
Lia
- Manes
- Alter Hase
- Beiträge: 3648
- Registriert: So 16. Jul 2006, 02:01
- Wohnort: Kreis Düren, wo der Hahn bald nicht mehr regiert
Huhu,
soweit ich informiert bin, hat es tatsächlich erst auswirkungen ab 50% Behinderungsgrad. Zumindest auf den Künigungsschutz. Es gibt da, glaub ich, noch die Möglichkeit sich ab 30% gleichstellen zu lassen. Angeblich soll man damit, dann wie behandelt werden, wie einer mit 50%. Ist aber nicht gesichert diese Aussage, deshalb bitte nochmal nachprüfen.
lg
Manni
soweit ich informiert bin, hat es tatsächlich erst auswirkungen ab 50% Behinderungsgrad. Zumindest auf den Künigungsschutz. Es gibt da, glaub ich, noch die Möglichkeit sich ab 30% gleichstellen zu lassen. Angeblich soll man damit, dann wie behandelt werden, wie einer mit 50%. Ist aber nicht gesichert diese Aussage, deshalb bitte nochmal nachprüfen.
lg
Manni
"Sie waren Menschen wie wir. Aber wenn wir in der Stille an den Kreuzen stehen, vernehmen wir ihre gefasst gewordenen Stimmen: Sorgt ihr, die ihr noch im Leben steht, dass Friede bleibe, Friede den Menschen, Friede den Völkern.“ Theodor Heuss, Bundespräsident am 17.08.1952 zur Einweihung des Ehrenfriedhofes Hürtgen.
Die Definition von Schwerbehinderung im Sinne des SGB findet sich in § 2 Abs. 2 SGB IX:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0900200
Bezüglich des Grades der Behinderung müssen wenigsten 50 Prozent vorliegen.
In Absatz 3 ist die Gleichstellung behinderter Menschen mit 30 Prozent aber weniger als 50 Prozent geregelt.
Bei den Links oben steht da aber auch was zu drin.
Gruß Kathrin
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0900200
Bezüglich des Grades der Behinderung müssen wenigsten 50 Prozent vorliegen.
In Absatz 3 ist die Gleichstellung behinderter Menschen mit 30 Prozent aber weniger als 50 Prozent geregelt.
Bei den Links oben steht da aber auch was zu drin.
Gruß Kathrin
hallo andy
war bis sonntag im urlaub
habe gerade eben deine anfrage gelesen
habe wegen HH 50% schwerbehinderung bekommen
habe von meiner schmerzthrapeutin den tip bekommen,mich an den sogenannten sozialverband zu wenden
bei mir ,weil in niedersachsen ,lautet die e-mailadresse
www.sovd-nds.de
tel nr....0511701480
die stellen für dich den antrag beim versorgungsamt und helfen dir weiter
frag mal bei deiner krankenkasse,welcher sozialverband für dich zuständig ist......oder deinen hausarzt
kann ich nur empfehlen
die kennen sich aus
gruß
jutta
war bis sonntag im urlaub
habe gerade eben deine anfrage gelesen
habe wegen HH 50% schwerbehinderung bekommen
habe von meiner schmerzthrapeutin den tip bekommen,mich an den sogenannten sozialverband zu wenden
bei mir ,weil in niedersachsen ,lautet die e-mailadresse
www.sovd-nds.de
tel nr....0511701480
die stellen für dich den antrag beim versorgungsamt und helfen dir weiter
frag mal bei deiner krankenkasse,welcher sozialverband für dich zuständig ist......oder deinen hausarzt
kann ich nur empfehlen
die kennen sich aus
gruß
jutta
Re: Prozente wegen chronischer Erkrankung
Da ich mein Ergebnis noch nicht habe vom Arzt, bin ich aber trotzdem auf suche aller Infos zu Hämochromatose da ich davon ausgehe das der Gentest positiv ist zumal meine Schwester auch erhöhte Eisenwerte hat und kein Arzt was Unternehmen wollte.
Jetzt zu meiner Frage.
Wenn ich jetzt hier so lese das man von verschiedenen Vorsorgungsämter auch Prozente bekommt bei HH bin ich mir am Überlegen eventuell dann einen Antrag zustellen da ich durch einen Arbeitsunfall schon Einschränkungen habe, mein Rechtes Bein ist kürzer und in der Bewegung eingeschränkt weil der Gelenkkopf in der Rechten Hüfte abgerissen war und durch Schrauben wieder gerichtet wurde und deshalb alleine es sich nicht gelohnt hat.
Die Frage ist ob man vom Versorgungsamt Auskunft bekommt ob es sich lohnt den Antrag zu stellen, hat da schon jemand Erfahrung damit ?
Wenn ich den Antrag stelle dann über den VDK der in der Nähe von uns ein Büro hat.
Jetzt zu meiner Frage.
Wenn ich jetzt hier so lese das man von verschiedenen Vorsorgungsämter auch Prozente bekommt bei HH bin ich mir am Überlegen eventuell dann einen Antrag zustellen da ich durch einen Arbeitsunfall schon Einschränkungen habe, mein Rechtes Bein ist kürzer und in der Bewegung eingeschränkt weil der Gelenkkopf in der Rechten Hüfte abgerissen war und durch Schrauben wieder gerichtet wurde und deshalb alleine es sich nicht gelohnt hat.
Die Frage ist ob man vom Versorgungsamt Auskunft bekommt ob es sich lohnt den Antrag zu stellen, hat da schon jemand Erfahrung damit ?
Wenn ich den Antrag stelle dann über den VDK der in der Nähe von uns ein Büro hat.
- Manes
- Alter Hase
- Beiträge: 3648
- Registriert: So 16. Jul 2006, 02:01
- Wohnort: Kreis Düren, wo der Hahn bald nicht mehr regiert
Re: Prozente wegen chronischer Erkrankung
Hi Harry,
natürlich kannst Du einen Antrag stellen. Helfen sollte Dir bei dem Antrag eigentlich Dein hausarzt.
Es ist allerdings so, dass die behinderungen einzeln bewertet werden, allerdings dann nicht addiert werden, soll heissen, wenn Du für das Bein z.B. einen GdB von 40 bekommst und für die HC einen GdB von 20, dann heisst die nicht automatisch, dass sich dann ein GesammtGdB von 60 ergibt.
Aber nach dem Grundsatz, was man hat, das hat man, würde ich einen Antrag stellen.
lg
Manni
natürlich kannst Du einen Antrag stellen. Helfen sollte Dir bei dem Antrag eigentlich Dein hausarzt.
Es ist allerdings so, dass die behinderungen einzeln bewertet werden, allerdings dann nicht addiert werden, soll heissen, wenn Du für das Bein z.B. einen GdB von 40 bekommst und für die HC einen GdB von 20, dann heisst die nicht automatisch, dass sich dann ein GesammtGdB von 60 ergibt.
Aber nach dem Grundsatz, was man hat, das hat man, würde ich einen Antrag stellen.
lg
Manni
"Sie waren Menschen wie wir. Aber wenn wir in der Stille an den Kreuzen stehen, vernehmen wir ihre gefasst gewordenen Stimmen: Sorgt ihr, die ihr noch im Leben steht, dass Friede bleibe, Friede den Menschen, Friede den Völkern.“ Theodor Heuss, Bundespräsident am 17.08.1952 zur Einweihung des Ehrenfriedhofes Hürtgen.
Re: Prozente wegen chronischer Erkrankung
Danke Manes, weiß das nicht Addiert wird. Meine Frau hat mir gestern erzählt das eine alte Schulkollegin von Ihr auf dem Versorgungsamt ist und das diese beim letzten Klassentreffen Ihr angeboten hat zu Helfen wenn mal was ist, werde dann mal das Angebot annehmen wenn ich das Ergebnis habe 

- jo
- Alter Hase
- Beiträge: 91
- Registriert: So 5. Aug 2007, 13:06
- Wohnort: Die schönste Stadt im Ruhrgebiet (nicht Gelsenkirchen)
Re: Prozente wegen chronischer Erkrankung
Hallo Andy,
ich habe auch einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Zusammen mit einer Colitis ulcerosa und Bluthochdruck habe ich 50 % bekommen. Wenn ich das Schreiben richtig gedeutet habe habe ich die Prozente hauptsächlich wegen der Hämocromatose bekommen - weil sie eben eine chronische Erkrankung ist !
Also Antrag stellen schadet nicht,vor allem wenn du noch das ein oder andere Zipperlein hast.
ich habe auch einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Zusammen mit einer Colitis ulcerosa und Bluthochdruck habe ich 50 % bekommen. Wenn ich das Schreiben richtig gedeutet habe habe ich die Prozente hauptsächlich wegen der Hämocromatose bekommen - weil sie eben eine chronische Erkrankung ist !
Also Antrag stellen schadet nicht,vor allem wenn du noch das ein oder andere Zipperlein hast.
Durch die Gasse der Vorurteile, muss die Wahrheit ständig Spießrutenlaufen (Indira Gandhi)