Hallo miteinander
folgendes: Mein Arzt hat, auf sein Anraten, eine IV Anmeldung für mich gemacht. Es geht mir seit Beginn des Aderlasses immer schlechter und ich kann trotz heftigster Schmerzmittel, Therapien und viel guten Willens keine Besserung vermelden. Ich bin langsam aber sicher in einer depressiven Phase angekommen. Mein Leistungsvermögen bzw. Belastbarkeit ist erschreckend gering. Ohne Schlaf durch den Tag habe ich keine Chance, am Computer kann ich an guten Tagen max. eine Stunde schreiben, ohne dass mir die Schultern, Ellenbogen und Finger abfallen. Autofahren vielleicht eine halbe Stunde und laufen so ca 20 Minuten. Und wenn jemand meine Fenster sieht, weiss er, wie es um einfachste Hausarbeiten bestellt ist. Hat jemand Erfahrung mit der IV in der Schweiz bezüglich einer HH Diagnose?
Der erste Bescheid ist negativ mit der Begründung:
- Aufgrund der medizinischen Unterlagen liegt kein invalidisierender Gesundheitsschaden vor.
- Seit längerer Zeit findet keine medizinische Behandlung mehr statt. (?? Aderlass alle 6 Wochen.., Physio und Schmerzmittelverbrauch ist konstant und abgerechnet)
- Sie gelten nicht als invalid in Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.
Ich werde im Sommer mein Studium abschliessen und muss mich langsam an die Zukunftsplanung machen. Realistisch sehe ich ein Arbeitspensum von 60-70%, wenn es so weitergeht, eher weniger.
Ich habe morgen einen Termin beim Hausarzt um weitere Schritte einzuleiten und werde dann wohl einen Anwalt einschalten müssen.
Dankbar wäre ich auch um wissenschaftliche Literatur bezüglich Gelenkschäden/schmerzen die ich als Beweismittel beilegen kann.
Liebe Grüsse
Iris
HH'ler in der Schweiz-Anspruch auf IV-Leistung?
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Re: HH'ler in der Schweiz-Anspruch auf IV-Leistung?
Hey Iris,
zu den rechtlichen Verfahren in der Schweiz kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Ich habe aber mal nach infos zu Athropathien bei Hämochromatose geschaut.
hier findest Du z.B. auf seite 2 den Hinweis, dass diese irreversibel sind
http://endokrinologikum.com/upload/file ... matose.pdf
lg
Manni
zu den rechtlichen Verfahren in der Schweiz kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Ich habe aber mal nach infos zu Athropathien bei Hämochromatose geschaut.
hier findest Du z.B. auf seite 2 den Hinweis, dass diese irreversibel sind
http://endokrinologikum.com/upload/file ... matose.pdf
das schaut mir eher danach aus, als wäre da bei der Beibringung der Unterlagen nicht sorgfältig genug gearbeitet worden. Wie gesagt, ich kenne das Schweizer System nicht, aber wenn Dein hausarzt etwas pfiffig ist und engagiert ist, dann sollte er Dir bei der Zusammenstzellung der Unterlagen helfen. Es sieht für mich so aus, als wäre dem Amt gar nicht bewußt geworden, dass Du überhaupt behandelt wirst. Vielleicht ist es sinnvoll, dafür alle Arzttermine, Physiotermine und auch die Einnahme von Medikamenten zu dokumentieren. Da sollte dann auch ein ärtzliches Gutachten mit dazu, welches die Einschränkungen explizit beschreibt. Dies wäre zumindest hier bei uns in Deutschland der Weg, den ich einschlagen würde. Sprech da doch nochmal mit Deinem Arzt drüber.Iris01 hat geschrieben:Der erste Bescheid ist negativ mit der Begründung:
- Aufgrund der medizinischen Unterlagen liegt kein invalidisierender Gesundheitsschaden vor.
- Seit längerer Zeit findet keine medizinische Behandlung mehr statt. (?? Aderlass alle 6 Wochen.., Physio und Schmerzmittelverbrauch ist konstant und abgerechnet)
- Sie gelten nicht als invalid in Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.
lg
Manni
"Sie waren Menschen wie wir. Aber wenn wir in der Stille an den Kreuzen stehen, vernehmen wir ihre gefasst gewordenen Stimmen: Sorgt ihr, die ihr noch im Leben steht, dass Friede bleibe, Friede den Menschen, Friede den Völkern.“ Theodor Heuss, Bundespräsident am 17.08.1952 zur Einweihung des Ehrenfriedhofes Hürtgen.