Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

In diesen älteren Diskussionen der Vorjahre könnt Ihr lesen und auch weiter aktiv schreiben. Beachtet, dass sich der Stand der Forschung seitdem geändert haben kann. Es gibt inzwischen neue Empfehlungen und Leitlinien zur Diagnostik und Therapie.
Wintermaedchen
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Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von Wintermaedchen »

Hallo ihr alle,

ich wollte euch nur darüber informieren, dass die Blutspende für Hämochromatose-Patienten seit Dezember 2009 beim Deutschen Roten Kreuz erlaubt ist. Ich wurde darauf hingewiesen und bin zu einem Blutspendetermin vom DRK gegangen. Dort habe ich mit dem Arzt gesprochen, der in einem Ordner nachgeschlagen hat - tatsächlich hat sich die rechtliche Lage im letzten Jahr diesbezüglich geändert. Als Hämochromatose-Patient kann man ohne Probleme bis zu 4x im Jahr - alle 80 Tage - wie jeder andere auch Blut spenden. Therapeutische Aderlässe, die über diese 4x hinaus gehen, sind allerdings nicht erlaubt.

Ich nutze die Möglichkeit seitdem und spende Blut. Vielleicht ist das ja auch für euch etwas?

Liebe Grüße vom
Wintermädchen
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Katerlinchen
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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von Katerlinchen »

Hm, das verstehe ich nicht. Ich war im Frühsommer in einem der DRK-Blutspendemobile, die regelmäßig bei uns ander Uni stehen, und habe nachgefragt. Sobald die Ärztin das Wort Hämochromatose gehört hatte, sagte sie: "Nein, sie dürfen auf keinen Fall spenden."
(Ich wollte es nur mal aus Interesse wissen, die dicken Nadeln bekommt man in meine Venen ohnehin nicht rein, von den zwei Versuchen im Januar hab ich immer noch Narben...)
Wir müssen die Dinge, die in unserer Macht stehen, möglichst gut einrichten, alles andere aber so nehmen, wie es kommt.
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BirgittaM
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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von BirgittaM »

Angeblich ist das von Kreisverband zu Kreisverband unterschiedlich.
Ich werde demnächst auch mal zu einem DRK-Blutspendetermin in meiner Nähe gehen und sehen, wie die das handhaben.
Gruß, Birgitta

Ärzte vollbringen Wunder, die sich manchmal erst in einer anderen Welt manifestieren (unbekanntes Genie).
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Lia
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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von Lia »

Habe heute mal wieder zum Thema Blutspenden gesundheitlich blutspendefähiger und blutspendewilliger HHler
beim DRK Hessen/BaWü angerufen und eine nette Dame am Telefon gehabt (keine Ärztin):

Sie: Ja, da der DRK West u.a. Verbände die Hämochromatose nicht mehr grundsätzlich ausschließen würden, hätten sie jetzt eben nachgezogen und man sei nicht mehr grundsätzlich bei ihnen ausgeschlossen.
Ich: Aber es gibt uneinheitliche Aussagen des DRK.
Sie:Ja, es werde sicherlich unterschiedliche Antworten bei Anfragen von Spendewilligen geben, bzw evtl werde man abgewiesen. Man sei mit dem Thema noch nicht so firm.
Ich fragte nach sowohl für präventive ALs, als auch einzelnes Blutspenden für eisenüberladene Personen in intensiven ALtherapie als auch Erhaltungsaderlässe.
Sie: Ja das sei für die Zulassung nicht ausschlaggebend, für Hämochromatose allgemein sei die Sperrung aufgehoben. (Man muß gesundheitlich den Spendevoraussetzungen genügen, und man darf nur in den vom DRK bestimmten Abständen einen AL machen.)
Aber (!): therapeutische Aderlässe, nein therapeutische Aderlässe dürften nicht sein, da nicht freiwillig. :roll
Ich: alle Aderlässe bei Hämochromatose (intensive, präventive, Erhaltungs-ALs) seien irgendwie therapeutische Aderlässe.
Sie: Ja nee, das ginge dann nicht.
Ich darauf: nun eigentlich müßten "wir" doch genauso freiwillig entscheiden dürfen, ob wir unser Blut spenden wollen wie der Rest der Bevölkerung auch, da dies ansonsten ja in die Nähe einer Diskriminierung rücke ...
Sie: ja aber Hepatitis-Betroffene dürften auch nicht Blut spenden.
Ich: Dies ist ein völlig anderer Sachverhalt als der gerade von mir dargestellte. Ich rede von der eben erwähnten Personengruppe der gesundheitlich spendefähigen Hämochromatosebetroffenen, die jetzt nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Sie: hmm, der Arzt ist heute nicht da. Er ruft Sie morgen an.

:wink:

Untenstehend Detailinformationen des HVD zum Blutspenden (Spendekriterien usw.)
http://www.haemochromatose.org/faq/faq11.html

Liebe Grüße

Lia
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Manes
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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von Manes »

Blutspenden ist keine Therapie. Wenn das Spenden des Blutes rein zufällig, und in "völliger Unwissenheit" des Spendeinstitutes dazu dient, bei von HC Betroffenen, die Eisenspeicher leer zu halten, interessiert dies die wenigsten Institute.
Tatsächlich ist es meine freiwillige Entscheidung, ob ich mein Blut spende, oder dem behandelnden Arzt bitte, er möchte mir das Blut abnehmen und dann in die Tonne kloppen.

Bei der Gelegenheit ... :gruebel ... ich glaub, ich müsste wieder

lg

Manni
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BirgittaM
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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von BirgittaM »

Klar ist Blutspende keine Therapie, aber der AL, als Blutspende getarnt, wird möglicherweise so gesehen.
Eine Konserve von einem Hepatitskranken hätte ich auch nicht gern, da hat die Dame ja Recht, aber was kann man mit unserem Spitzenblut schon falsch machen? Hoffentlich hat der Doc, auf dessen Anruf Lia sicher immer noch wartet :wink: , etwas mehr Durchblick... :roll
Gruß, Birgitta

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Lia
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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von Lia »

Birgitta:
der Doc, auf dessen Anruf Lia sicher immer noch wartet
Jepp, Birgitta das siehst Du richtig. :blumen
Wobei gewartet habe ich darauf nicht wirklich..man kennt das ja.
Ich bleibe dran. Montag rufe ich da nochmal an.

Zu Manes Satz, so nehme ich an, daß "Blutspenden ist keine Therapie" genau in meinem Sinne gemeint war. Zum Thema Freiwillige Blutspende/therapeutischer Aderlaß meine Gedanken:

Auch Hämos sollten frei entscheiden können, ob sie Blut spenden wollen, wenn sie gesundheitlich blutspendefähig sind.
Ob dies nebenbei noch eine therapeutische Maßnahme darstellt, steht dem freien Willen, der Freiwilligkeit der Blutspende nicht entgegen, da man den therapeutischen Aderlaß vornehmen kann auch ohne Weiterverwendung als Blutspende. Freiwilligkeit und therapeutische Maßnahme widersprechen sich nicht, da sie nicht in primärem Zusammenhang stehen. Im Falle einer individuellen Entscheidung des spendefähigen Hämos pro Blutspende ergänzen sich Freiwilligkeit, Eignung zur Blutspende und therapeutische Maßnahme auf wundervoll sinnige Weise. Warum gerade den (Blutspende-)Fähigsten ihren freie Entscheidung entziehen und sie ausschließen?

Der Fakt einer therapeutisch notwendigen Maßnahme schmälert nicht die Freiwilligkeit der Entscheidung zur Blutspende. Ebensowenig wie eine potentiell erhöhte Spendebereitschaft, hervorgerufen durch eine therapeutische Maßnahme, diese Freiwilligkeit schmälert- eine Spendebereitschaft, welche sich das DRK auch für andere Bevölkerungsgruppen wünscht.
Ethisch bedenklich wäre: erhält ein bisheriger Blutspender die Mitteilung einer genetischen Disposition für Hämochromatose, wird ihm fürderhin die Fortsetzung seines freiwilligen Dienstes am Mitmenschen verwehrt. Ethisch bedenklich und unsinnig in Zeiten des ausgerufenen Blutnotstands.

Nur die freie Entscheidung zur Einwilligung in die Weiterverwendung des durch eine therapeutische Maßnahme entstandenen Blutproduktes läßt einen Hämochromatosebetroffenen zum Blutspender werden. Genauso, wie einen Menschen ohne genetische Disposition für Hämochromatose nur die freie Entscheidung zur Einwilligung in die Weiterverwendung des Blutes zum Blutspender werden läßt.
Die Bereitschaft zur Blutspende ist bei den möglichen Hämos evtl erhöht aufgrund der sowieso durch die Therapie anfallenden Blutmenge. Wer würde sein wertvolles Blut als Blutabfall in den Gulli kippen sehen wollen, wenn man es lebensspendend recyclen kann?
Dies schmälert jedoch nicht den Aspekt der Freiwilligkeit, sondern sorgt nur für einen möglicherweise erhöhten Prozentsatz von Blutspendern unter den Hämos. Dies ist nicht abzulehnen, zumal man auch bei der Allgemeinbevölkerung kostenintensiv um eine erhöhte Blutspendebereitschaft wirbt .

Eine Hämoblutspende nützt dem Empfänger als auch dem Spender.
Aber auch für die Allgemeinbevölkerung wird ein beidseitiger Nutzen propagiert.( Nutzen für den Spender: Messung von Blutwerten, Senkung eines evtl. erhöhten Blutdrucks usw.)
Die Menschen sowohl aus der Hämogruppe als auch aus der Nichthämogruppe ziehen also einen gesundheitlichen Nutzen aus dem Blutspenden, erstere mehr als die zweite, dafür ist erstere Gruppe besser disponiert gegen potentielle negative gesundheitliche Folgen des Blutspendens , bspw. geringen Eisenreserven junger Blutspenderinnen.

Therapieplan und Überwachung des Therapieerfolgs obliegen beim Blutspende-Aderlaß weiterhin dem behandelnden Hämochromatose- Arzt. Das DRK hat diesbezüglich aus meiner Sicht weder Mehrverantwortung noch Mehraufwand im Vergleich zu anderen Nichthämo-Blutspendern, sondern nur Nutzen: mehr Spenderblut.
Eine Winwin-Situation: Hämo nützt dem DRK (durch besonders viel Blut :hallo ). DRK nützt dem Hämo (durch besonders viel Stechknowhow und Piekserfahrung :al)
Nach Therapiemaßgabe seines Arztes läßt der Hämo seinen notwendigen therapeutischen Aderlaß vornehmen und entscheidet sich zugleich freiwillig für die Weiterverwendung des gewonnenen Blutes als Blutspende.
Wobei die jetzt geltenden Spendeabstände für intensivaderlassende Hämos so unsinnig sind wie eine Regenschirmproduktionssteigerung für den den australischen Outback, nur weil es im brasilianischen Regenwald so viel regnet :wink: - Die Maßvorgaben für Spendeabstände sind ja nur für gesundheitliche Normalos erstellt worden und nicht für Intensivaderlaß-Hämos als mögliche Turbospender. Man könnte bei einem spendefähigen Hämo der intensiven Phase im Gegensatz zum Eisennormalo in kurzer Zeit erstaunliche und wünschenswerte Mengen durch die Verwendung des Blutes aus den vielen Aderlässen der intensiven Phase gewinnen, ohne daß er "ausblutet". (Einzig die dicken Nadeln wären in der intensiven Phase je nach Individualität des Hämobetroffenen ein potentielles Problem -aber nicht für den Blutspendedienst s.o.)
Man sollte daher bzgl der Spendeabstände eine Ausnahmeregelung gestalten für aufgrund ihrer besonderen Fähigkeiten besonders geeignete Blutspender: für die spendefähigen Hämos.


Aus meiner Sicht liegt weder ein nicht einfach zu managendes (wenn überhaupt vorhandenes) juristisches noch ein ethisches Problem vor, solange dem gesundheitlich blutspendefähigen Hämo die freie Entscheidung auch gegen eine Weiterverwendung seines therapeutischen Aderlaßblutes als Blutspende möglich ist. Aber vielleicht habe ich die Originaltexte, auf welche sich dieses noch nicht ausgemerzte Dilemma begründet, noch nicht wirklich gelesen.

So oder so ähnlich wird der Arzt es zu hören bekommen...


Liebe Grüße

Lia
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Elena
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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von Elena »

Liebe Lia,

das hast Du ausgezeichnet und sehr umfangreich formuliert. :applaus

Es müsste doch mit dem Teufel zugehen, wenn z.B. die Verantwortlichen des DRK (Ärzte) nicht endlich mal die Vorzüge unseres wertvollen Spenderblutes zu schätzen lernen und somit flächendeckend...und nicht nur in einigen Bundesländern das Spenden von uns offiziell erlauben.
Ich bin wirklich sehr auf die Antwort gespannt.

Dankeschön für Deinen großen Einsatz, Lia :D

Liebe Grüße
Elena :winken
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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von BirgittaM »

Eigentlich ist es doch ungewöhnlich, dass das DRK, das sich mit Blut ja eine goldene Nase verdient, die Vorzüge eines spendewilligen Hämos noch nicht erkannt und genutzt hat: lebenslanger Blutspender in regelmäßiger ärztlicher Kontrolle - ein Traum, oder? :engel?
Gruß, Birgitta

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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von Manes »

Naja,


bei der Produkthaftung im Medsektor finde ich es dann gar nicht mehr so ungewöhnlich

Ich erinnere da mal beim aufkommen von AIDS an die ersten verseuchten Konserven, seit dem wird sich angesichert. Siehe auch BSE und Kreutzfeld Jakob. Ich laube, die iste ließe sich noch fortsetzen.

lg

Manni
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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von BirgittaM »

Naja, drum sag ich ja: "in ärztlicher Kontrolle". Da ist das Risiko doch eher geringer als bei "Laufkundschaft".
Wird denn auf solche viralen Erkrankungen wie BSE, CJD, HIV nicht direkt getestet? Ich habe gehört, dass die 1. Spende sowieso zuerst einmal auf alles Mögliche untersucht wird und nicht in den Umlauf kommt. Sicher wurden die Bedingungen seit den HIV-belasteten Konserven, bzw. Bluter-Medikamenten drastisch verschärft, und das mit Recht.
Ich habe nun auch eine Erkältung geerbt :wink: und muss die Blutspende um eine Woche verschieben.
Gruß, Birgitta

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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von christiane »

Ich spende seit einiger Zeit in der Uni-Klinik Hamburg mein Blut.
Dem gingen aber sehr genaue ärztliche Untersuchungen voran, bis ich erst mal mit HH zugelassen wurde. U.a. in der Eisenstoffwechselambulanz, wie schon mehrfach berichtet.

Wenn ich jetzt alle 3 Monate zum Spenden eingeladen werde, muss ich vor dem Gang zur Nadel einen 3-seitigen Fragebogen ausfüllen. Z.B. ob ich irgendwelche Medikamente in den letzten Wochen eingenommen habe, Nasentropfen benutzt habe, ärztliche Eingriffe in der Zwischenzeit vorgenommen wurden, Blutkonserven gegeben wurden, speziell in GB, ob ich im Gefängnis war, ungeschützten Sex mit mir unbekannten Personen hatte usw usw.
Dann werden sehr viele Röhrchen Blut ( insges. 50 ml)zur Untersuchung gegeben, bevor das Blut verwendet wird.

Ich hoffe jedenfalls für alle Empfänger, dass es ausreichend sicher inzwischen ist, Spenderblut zu erhalten.
Liebe Grüße
Christiane



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Wenn nicht jetzt, wann dann?? !!
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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von Lia »

Hallo,

ein Arzt des DRK Hessen/Ba-Wü rief mich am Freitag zurück.
Zeit für ein ausführliches Telefongespräch war heute.
Er erinnerte sich an ein vorangegangenes Telefonat mit mir zu diesem Thema, was mich freute.

Ein Teil des Gesprächs war vertraulich, ich gebe den für das Hämochromatose-Forum bestimmten öffentlichen Teil der Aussage des Arztes und meinen persönlichen Eindruck wieder. Gerne beantworte ich Fragen dazu per PN. Manch mögliche Antwort auf mögliche offene Fragestellungen ergibt sich evtl schon aus dem Abschnitt "mein persönlicher Eindruck/Meinung".

Aussage des Arztes:
Bezüglich der Zulassung von Menschen mit genetischer Disposition für Hämochromatose sind die internen Richtlinien des DRK Hessen/Ba-Wü wörtlich folgendermaßen. Diese gelten nur regional für das Vorgehen des DRK Hessen/Ba-Wü:
"Spender, bei denen die Anlage zu Hämochromatose vorliegt, ohne erkrankt zu sein, können zur Spende zugelassen werden, sofern keine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde."

Dieses Statement läßt sich breit auslegen.
Sie läßt in der Einzellfallentscheidung des jeweiligen Arztes mehr Spielraum zu als eine festzementierte Richtlinie. Innerhalb dieser Grauzone lassen sich Entscheidungen pro oder kontra Zulassung des einzelnen Spendewilligen zur Blutspende treffen.
Wichtig für die Zulassung sei immer auch, welchen Eindruck der Arzt von der jeweiligen blutspendewilligen Person habe.

Symptomfreie Menschen mit genetischer Disposition für Hämochromatose, welche per Zufallsbefund bei Routineuntersuchung oder per Verwandtenscreening gefunden wurden, können zugelassen werden.
Es dürfe jedoch -wie bei Nichthämos- nur 4 mal (Frauen) bzw 6 mal (Männer) im Jahr gespendet werden.
Häufigeres Spenden wäre als therapeutischer Anreiz anzusehen und es darf kein solcher Therapieanreiz für Hämochromatosebetroffene bei der Blutspende bestehen, da die Entscheidung zur Blutspende nicht durch eine Therapie, sondern durch persönlichen freiwilligen Wunsch, anderen Menschen zu helfen, motiviert sein muß.

In Deutschland profitieren die Blutspendeempfänger von den strengen Kriterien bei der Zulassung von Spendern.
Dies soll so bleiben. Vielleicht wird sich die Blutspende-Situation für die Menschen mit genetischer Disposition für Hämochromatose in Zukunft noch weiter modifizieren. Der Arzt stimmt mit mir überein, daß heutzutage viele Menschen vor Erreichen klinischer Symptomatik von ihrer genetischen Disposition erfahren und nicht als krank zu bezeichnen sind. Das Potential solcher blutspendetauglicher Menschen mit genetischer Anlage für Hämochromatose wird beim DRK gesehen.
Soweit die Sicht des Arztes des DRK Hessen/Ba-Wü.

Beim Themenpunkt "Freiwilligkeit" fand mein Einwand Beachtung, daß wohl zumindest bei den Menschen, die schon Blutspender waren, bevor ihre genetische Besonderheit festgestellt wurde, ihre altruistische Motivation weiter angenommen werden kann, Mitmenschen mit ihrem Blut helfen zu wollen. Weiteres Argument für die Ermittlung einer Freiwilligkeit mit altruistischer Motivation könnte aus meiner Sicht sein, daß man bei nichtaltruistischer Motivation die dünne Nadel beim therapeutischen Blutwegwerfaderlaß der dicken Blutspendenadel wahrscheinlich vorzieht.

Der Arzt bemerkte, ich würde mir aus seiner Sicht zu sehr klare Richtlinien wünschen, die Grauzone aber ließe doch Spielräume zu. Ich entgegnete, mehr Bemühung um Licht und Klarheit (etwa bei der Definition usw von "Hämochromatose") täte aus meiner Sicht not. Von solcher Klarheit in Erkenntnis und Definition würden dann auch Fragestellungen beim Blutspendethema profitieren, deren adäquate Antworten von klaren Fragestellungen abhängen.

Meine Sicht über das Vorgehen des DRK, welche ich im Arztgespräch mitteilte:
"Spender, bei denen die Anlage zu Hämochromatose vorliegt, ohne erkrankt zu sein, können zur Spende zugelassen werden, sofern keine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde."
-was ist unter "erkrankt" zu verstehen? Wann liegt Krankheit durch Hämochromatose-Anlage vor? In frühem Lebensalter einsetzende Gelenkzipperlein sind mit einer Leberzirrhose bezüglich Spendefähigkeit nicht in einen Topf zu werfen. Ist eine Hämosiderose ohne Organschaden, sind vermehrte Körpereisenreserven ohne Organerkrankung als "erkrankt" anzusehen?
-wann liegt Behandlungsbedürftigkeit vor? Jeder Aderlaß, der zur Eisenbalancierung beiträgt, ist ein therapeutischer Aderlaß, eine "Behandlung". Ob Erhaltungsaderlässe oder Depletionsaderlässe der intensiven Phase, sie sind als therapeutische Aderlässe anzusehen, da stimmt auch der Arzt mit mir überein.
Ich habe auf die Schnelle folgende Definition zum Terminus "Behandlungsbedürftigkeit" gefunden, welche bei den Kassen gelten:
Zitat"Eine Behandlungsbedürftigkeit liegt dann vor, wenn medizinisch eine Abweichung der Gesundheit / des Wohlbefindens vorliegt. Die Sozialgerichte definierten Krankheit mit einem „regelwidrigen Geistes- oder Körperzustand, der zu einer Behandlungsbedürftigkeit führt“. Diese Definition gilt in der PKV als auch in der GKV."
Quelle Somit ist jede Kostenübernahme der Kasse bei einem Aderlaß Zeichen der Behandlungbedürftigkeit und schlösse damit per definitionem jede Blutspendefähigkeit aus.
Ich bin daher der Ansicht, hier muß auch aus juristischen Erwägungen dringend nachgearbeitet werden, denn nach solcher Definition dürfte nach dieser Regelung des DRK Hessen/ Ba-Wü kein Mensch mit genetischer Anlage zu Hämochromatose, der einen Aderlaß auf Kasse bekäme, Blutspenden.

Mir ist das Vorgehen des DRK Hessen/Ba-Wü zu nebelverhangen, auch wenn ich verstehe, daß eine "Grauzone" Möglichkeiten bietet. Aber die gilt es zu nutzen. Die Auslegungsvielfalt u.a. je nach Kenntnisstand des jeweiligen Arztes vor Ort bei der Einzelfalleintscheidung führt zu weiterer Uneinheitlichkeit, welche zwischen den Regionalverbänden des DRK eh schon bei diesem Thema besteht/bestand. Uneinheitliche Regelungen stiften Verwirrung. Vor allem bei den spendewilligen Menschen mit genetischer Disposition für Hämochromatose.
Derzeit mangelt es an Definition und Klassifizierung von "Hämochromatose", Differenzierung von "klinischer Symptomatik" bzgl Blutspendetauglichkeit und Evidenz für den "idealen Ferritinbereich" sowohl für für Allgemeinbevölkerung als auch für Hämos.
Meine Bedenken bezüglich einer Richtlinie, welche eine "Kaugummiauslegung" zuläßt:
Sie erfordert Ärzte, welche sie mit genauer Kenntnis über Hämochromatosethemen optimal nutzen können. Genaue Kenntnis des Wissens/Nichtwissensstandes über Hämochromatose ist heute immer noch eher selten. Bei solcher Grauzone würde eher Schwarz (Schwarz=wertvolles Blut in den Gulli, Verwirrung sowie Verschwendung von Geldern) als von allen gewünschtes Weiß (Weiß= möglichst viel sicheres Spenderblut+ schnelles und schlankes Handling von blutspendewilligen Hämos, effektive Nutzung von Geldern) herauskommen, so meine Befürchtung. Vielleicht wollte man mit dieser Grautonregelung den noch vielen offenen Fragen beim Thema Hämochromatose Rechnung tragen. Ich bin aber der Ansicht, daß man gerade da Klarheit besonders braucht.
Und das DRK sollte meines Erachtens den Punkt der Freiwilligkeit ausreichend gründlich diskutieren angesichts der in Deutschland möglichen Alternativen für therapeutische Aderlässe ohne Blutspende (anders als bei manchen Betroffenen in den USA, die mangels Versicherung Blutspenden als einzige Möglichkeit der Therapie nutzen) z.B. beim Hausarzt oder auch den Blutspendediensten.

Die praktische Umsetzung der Richtlinien des DRK Hessen /Ba-Wü für nicht per Zufallsbefund oder Verwandtenscreening entdeckte Hämos wird wohl so aussehen, daß ein gesundheitlich blutspendetauglicher Mensch mit erhöhten Eisenreserven, welcher angibt, in der Depletionsphase, der Phase der intensiven Aderlässe zu sein, also mehr als 4/6 mal pro Jahr zur Ader gelassen werden muß, nicht zugelassen würde. Wie es ist, wenn er das nicht angibt, weiß ich nicht. Wer sicher sein will, der frage am besten nochmal nach.
Ich gehe davon aus, daß ein Mensch mit genetischer Disposition für Hämochromatose, welcher die Depletionsphase hinter sich hat und maximal 4/6 Erhaltungsaderlässe als Blutspende machen möchte, zugelassen werden kann.

Es gibt keinen medizinischen Grund, gesundheitlich blutspendefähige Menschen mit genetischer Anlage zu Hämochromatose in der Depletionsphase auszuschließen- auch diese Richtlinien des DRK Hessen /Ba-Wü besagen dies ja nicht:
"Spender, bei denen die Anlage zu Hämochromatose vorliegt ohne erkrankt zu sein, können zur Spende zugelassen werden, sofern keine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde.
Denkbares Prozedere- Liegt im streng medizinischen Sinne KEINE Hämochromatose vor (Definition Hämochromatose= Hämosiderose plus Organschaden) sondern eine Hämosiderose, vermehrte Körpereisenreserven mit erhöhtem Serumferritin sprich ist Ferritin <1000 plus keine klinische Symptomatik, liegen also keine gesundheitlichen Gründe gegen die Blutspendetauglichkeit vor, so könnte man solche Menschen mit genetischer Anlage zu Hämochromatose auch in der Depletionsphase zulassen.
Und zwar idealerweise als "Turbospender" in der EDV markiert mit der Sonderregelung deutlich kürzerer Spendeintervalle für diese besonders geeignete Spendergruppe.
Der therapeutische Aderlaß, obwohl als Blutspende genutzt, würde dabei immer von Seiten des Hämoarztes verordnet sowie geplant und nicht vom Blutspendedienst , dieser würde nur ausführendes und blutkonservenbeschenktes Organ sein.

Dieses Szenario erforderte natürlich neue Regelungen. Derzeit jedoch steht diese Personengruppe wohl nicht zur Debatte. Bei steigendem Druck durch extremen Blutspendenotstand, wie er laut Meinung des Arztes in etwa 15 Jahren eintreffen könnte, wäre eine Anpassung der Regelungen eher denkbar.

Soweit das Telefonat.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte jeweils nochmal erkundigen!


Liebe Grüße

Lia
Schlafpuppe
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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von Schlafpuppe »

Huhu,

also, wenn es so kompliziert ist, beim DRK zu spenden, gehe ich doch lieber zu meinem Hausarzt, lasse mich mit der dünneren Nadel picksen und muss mit Niemandem diskutieren.

Dann eben nicht, liebes DRK :wink:

Gruß
Claudia
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jo
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Re: Blutspende für Hämos bei DRK erlaubt

Beitrag von jo »

Hallo Ihr, diese Antwort auf eine Mail Anfrage habe ich mal unten rein kopiert, sie isr vom Blutspendedienst West:

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, per Email mit uns in
Verbindung zu treten.

In der Tat haben sich Mitte 2009 die Zulassungskriterien bei Hämocromatose
verändert. Seitdem dürfen Menschen, die an einer Hämocromatose leiden auch als
Blutspender zugelassen werden, sofern keine sonstigen Erkrankungen bzw.
Medikamenteneinnahmen gegen eine Blutspende sprechen.

Diese Zulassung zur Blutspende ist allerdings beschränkt auf die für die
Blutspende in Deutschland zulässige Höchstzahl an Blutspenden, die nach den
geltenden Hämotherapie-Richtlinien innerhalb von 12 Monaten abgenommen werden
dürfen. Das sind maximal vier Vollblutspenden bei Frauen und sechs
Vollblutspenden bei Männern. Zwischen zwei Vollblutspenden muss ein Abstand von
mindestens 56 Tagen eingehalten werden. Aus beiden Bestimmungen ergibt sich,
dass Frauen sich möglichst an einem Spendeintervall von drei Monaten orientieren
sollten, während Männer mit einem Abstand von zwei Monaten zwischen den Spenden
eine gleichmäßige Terminkoordination innerhalb eines Jahres erreichen.

Bitte geben Sie bei dem Gespräch mit dem Arzt vor der Spende an, dass Sie
Hämocromatose-Patient sind. Dies dient lediglich der Dokumentation und hat
keinen Einfluss auf die Verwendung des gespendeten Blutes.

Wo und wie erfahren Sie die neuesten Blutspendetermine des Deutschen Roten
Kreuzes?

In unserem Webauftritt (www.blutspendedienst-west.de) bieten wir unter der
Rubrik „Blutspende / Termine“ eine Datenbank mit allen Spendeterminen der
nächsten drei bis vier Monate in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Saarland an, die verschiedene Möglichkeiten der Nutzung
eröffnet:

1. die Abfrage von Blutspendeterminen nach Postleitzahl- bzw.
Orts-/Gemeinde-/Städtenameneingabe. Die Abfrage kann jeweils für einen
individuellen Zeitraum oder (ohne Datumsangabe) über alle in der Datenbank
enthaltenen Termine erfolgen. Der direkte Zugriff auf die Datenbank ist
möglich über den Pfad:
www.blutspendedienst-west.de/termine/te ... frage.php3.

2. die Abfrage aller geplanten Blutspendetermine für einen Landkreis oder das
Gebiet einer kreisfreien Stadt über das entsprechende Rollbalkenfeld bei der
Webabfrage.

3. die Suche des nächsten Blutspendetermins, ausgehend vom letzten Spendedatum,
unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 56 Tagen zwischen zwei
Vollblutspenden (Spende-Terminrechner).

Dazu müssen Sie Ihr letztes Spendedatum eingeben sowie zusätzlich die
komplette Postleitzahl Ihres Wohnortes. Die Datenbank sucht dann den nächsten
für Sie erreichbaren Spendetermin unter Berücksichtigung des Mindestabstandes
heraus. Wird kein Termin in Ihrer Nähe gefunden, können Sie über die
Umkreissuche einen erweiterten Suchradius um Ihren Spendeort wählen.

Leider kann bei diese Suche nicht berücksichtigt werden, ob die Höchstzahl
der Spenden, die Sie innerhalb von 12 Monaten maximal abgeben dürfen, bereits
erreicht ist oder nicht. Die Termindatenbankabfrage verfügt über keinen
Zugriff auf die Spenderdatei des Blutspendedienstes und kann dies deshalb
nicht prüfen.
Frauen dürfen maximal 4, Männer maximal 6 Vollblutspenden in einem Zeitraum
von 12 Monaten leisten. Da dies nicht über die Datenbankabfrage im Internet
geklärt werden kann ist hierzu der Blick in Ihren Spenderpass erforderlich.
Gegebenenfalls empfehlen wir Ihnen den Telefonanruf in unserem
Spender-Service-Center über die für Sie kostenlose Festnetzrufnummer 08 00 11
949 11 (Montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr). Unsere Mitarbeiterinnen
können Einblick in Ihre Spenderdatei nehmen und nachsehen, ob die Höchstzahl
zulässiger Spenden bereits erreicht ist oder nicht.
Der direkte Zugriff auf den “Spende-Terminrechner” im Internet ist möglich
über den Pfad:
http://www.blutspendedienst-west.de/ter ... bfrage.php?

Bei den Abfragemöglichkeiten wird ein automatischer Erinnerungsdienst angeboten.
Nachdem Sie sich über einen der genannten Wege einen oder mehrere Spendetermine
herausgesucht haben, können Sie diese markieren. Dadurch besteht die
Möglichkeit, sich zwei Tage vor dem ausgewählten Termin per Email oder SMS an
diesen Termin erinnern zu lassen. Sie geben nur noch Ihre Email-Adresse bzw.
Handy-Rufnummer ein und erhalten dann zwei Tage vor dem gewählten Datum die
gewünschte SMS- oder Email-Erinnerung. Die von Ihnen eingegebenen Daten bleiben
nur bis zur Absendung der Erinnerung gespeichert. Deshalb ist mit dieser
Funktion keine regelmäßige Spendereinladung per Email oder SMS möglich. Sie
müssen sich für jeden Spendetermin extra eintragen.

Vielleicht ist dies ein interessanter Weg, jeweils eine aktuelle Erinnerung an
den nächsten möglichen Blutspendetermin auf elektronischem Wege zu erhalten.
Probieren Sie es doch einfach mal aus.

Und noch ein Hinweis: bevor Sie kreuz und quer zu den Blutspendeterminen in
Dortmund fahren, weil die meisten Spendetermine sich an einem Quartalsrhythmus
orientieren, können wir Ihnen auch anbieten nach Hagen zu kommen. Dort haben wir
in unserem Zentrum für Transfusionsmedizin einen Blutspendetermin, der montags,
mittwochs und donnerstags von 14 bis 19:30 Uhr, dienstags und freitags von 11
bis 19:30 Uhr und an jedem ersten Sonntag im Monat von 10 bis 15 Uhr geöffnet
ist.

Wir würden uns freuen, Sie demnächst als Blutspender begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann (der richtige Name ist mir bekannt, ich wusste nur nicht ob dem es gefallen würde das der hier im Internet steht)
Pressesprecher DRK-Blutspendedienst West
Durch die Gasse der Vorurteile, muss die Wahrheit ständig Spießrutenlaufen (Indira Gandhi)
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