Hallo,
hier im Forum war das immer mal wieder eher am Rande Thema:
http://www.haemochromatose-forum.de/for ... %A4higkeit
http://www.haemochromatose-forum.de/for ... eit#p19092
http://www.haemochromatose-forum.de/for ... eit#p17096
http://www.haemochromatose-forum.de/for ... eit#p17134
http://www.haemochromatose-forum.de/for ... eit#p15636
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Rechtsberatung darf natürlich niemand hier geben.
Allgemein rechtlich relevante Texte zu positiven Gentests könnten sein:
Gendiagnostikgesetz:
Abschnitt 4
Genetische Untersuchungen
im Versicherungsbereich
§ 18
Genetische Untersuchungen und Analysen
im Zusammenhang mit dem
Abschluss eines Versicherungsvertrages
(1) Der Versicherer darf von Versicherten weder
vor noch nach Abschluss des Versicherungsver-
trages
1. die Vornahme genetischer Untersuchungen
oder Analysen verlangen oder
2. die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus
bereits vorgenommenen genetischen Untersu-
chungen oder Analysen verlangen oder solche
Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder
verwenden.
Für die Lebensversicherung, die Berufsunfähig-
keitsversicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversi-
cherung und die Pflegerentenversicherung gilt
Satz 1 Nr. 2 nicht, wenn eine Leistung von mehr
als 300 000 Euro oder mehr als 30 000 Euro Jah-
resrente vereinbart wird.
(2) Vorerkrankungen und Erkrankungen sind
anzuzeigen; insoweit sind die §§ 19 bis 22 und 47
des Versicherungsvertragsgesetzes anzuwenden.
http://www.bvdh.de/newsdownload/39/Gesetz_2404-09.pdf
Zwei wichtige Punkte aus dem
Versicherungsvertragsgesetz
§ 19 VVG - Anzeigepflicht
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html
§ 19 Anzeigepflicht
(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Vollständiger Text und Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html
Ich kann nur jedem total gesunden jungen Menschen raten, so schnell wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Viele vergessen das, solang sie fit sind, daher sagt es den jungen Leuten, die Ihr kennt, weiter.
Ich jedenfalls bekomme keine mehr...
Liebe Grüße
Lia