Arbeitsrecht / Kündigungsschutz chronisch Kranker

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wolle
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Arbeitsrecht / Kündigungsschutz chronisch Kranker

Beitrag von wolle »

Hallo,

mal eine ganz interessante Frage zum Thema Chronischkrank und Arbeitrecht / Kündigung:

Ich weiß, das durch einen Schwerbeschädigtenausweis über 50%, wohl das Versorgungsamt (?) ich hoffe ich
verwechsle das nicht .... ein Mitsprachepflicht hat, - sprich der AG dort ggf. eine Zustimmung der Kündigung
einholen muss! Doch wer hat schon 50% wg. seiner HC ober bei mir aktuell Diabetes! Doch irgendwie ist man
ja in seiner Lebensweise eingeschränkt, - und ohne das ich einem AG zu nahe treten will, - werden junge und
fitte Mitarbeiter bevorzugt ....

Also her mit Informationen und Diskussionsstoff!

Gruß

Wolle :winke :hallo :daumen
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Hanne
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Re: Arbeitsrecht / Kündigungsschutz chronisch Kranker

Beitrag von Hanne »

Hi Wolle! :winken

Also ich habe einen GdB von 100% und dazu die Kennzeichen G,aG,B und H (H wie "hilflos" oder eben H wie Hanne :lollen was haben wir über das „H“ schon gelacht :lollen)… Dann habe ich noch eine wunderschöne blaue Behinderten-Parkplakette für ganz Europa und kann den öffentlichen Nahverkehr (in ganz Deutschland!) kostenlos nutzen.
Der Kündigungsschutz ist klar im IX. Sozialgesetzbuch geregelt. Einer Kündigung durch den Arbeitgeber muß die zuständige Integrationsstelle zustimmen. (siehe http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegwei ... te.html#A0 oder auch http://www.hamburg.de/antrag-merkblaett ... ml#anker_2 - den ersten Link finde ich etwas übersichtlicher und das Sozialgesetz gilt ja bundesweit, also auch in Hamburg… :wink: )
Hast Du eigentlich schon eine Schwerbehinderung bestätigt bekommen? Wenn ja, ist der Diabetes sicher noch nicht dabei, oder? Also müßtest Du auf jeden Fall einen Antrag auf Verschlechterung stellen.
Zurück zum Kündigungsschutz: bei mir ist es so, daß ich nach Rücksprache mit meinem Chef nun die „Behindertenplanstelle“ bin. :lach Da hat er was davon und ich auch. Schön finde ich z.B., daß ich laut Gesetz eine Kalenderwoche mehr Urlaub habe. Da kann ich eine Woche länger viele schöne Fotos für euch machen… :D
Wichtig zu wissen ist, daß die Versorgungsämter ihre Begutachtung NUR und AUSSCHLIESSLICH anhand der ärztlichen Befunde bemessen. Also sollte der Bericht von Deinem Arzt so genau und ausführlich wie möglich sein. Und nicht nur Diagnosen hinschreiben, wichtig ist es, Beschwerden zu haben. Für die Diagnose „Hämochromatose“ an sich kriegst Du nix bis höchstens 30-40 von Hundert. Für Beschwerden (die mußt Du natürlich alle einzeln im Antrag auflisten), kriegst Du mehr… Also ist es am besten, in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten etwas zu „übertreiben“, zur Kontrolluntersuchung einbestellt wirst Du vom Versorgungsamt nicht!
Lieber Wolle, ich hoffe, daß ich Dir etwas helfen konnte.
Bin auch schon neugierig, ob und was andere zum Thema Schwerbehinderung + Arbeitsrecht schreiben.
Liebe Grüße! :winke
Hanne (der :engel? lässt auch grüßen)
Liebe Grüße :winke
Hanne
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Koch1
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Re: Arbeitsrecht / Kündigungsschutz chronisch Kranker

Beitrag von Koch1 »

Hallo Ihr beide,

kann ich den einen Behindertenausweis beantragen mit meiner HC. Hatte 1370 Ferritin bin aber wenig geschädigt.
Habe aber einen gute Hausärztin.

Wäre schön von euch zu lesen.

LG
Koch1
Orion
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Re: Arbeitsrecht / Kündigungsschutz chronisch Kranker

Beitrag von Orion »

Hallo 'Behinderte',
ich hab ja 'Diagnose': braucht künstliches Sprunggelenk (das 2. ist auch schon Kandidat) und ein Knie könnt ich auch noch als nicht mehr voll funktionsfähig beisteuern.
Ich wollte so lange wie möglich auf Ersatz verzichten; wie viel % Behinderung ist da im Scope? Ist es ratsam, schnellstens die Behinderung(en) feststellen zu lassen und was ist Richtung Arbeitgeber zu beachten?
Danke und viele Grüße

O.
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Hanne
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Re: Arbeitsrecht / Kündigungsschutz chronisch Kranker

Beitrag von Hanne »

Koch1 hat geschrieben:Hallo Ihr beide,
kann ich den einen Behindertenausweis beantragen mit meiner HC. Hatte 1370 Ferritin bin aber wenig geschädigt.
Habe aber einen gute Hausärztin.
Hallo! :hallo
Klar kannst Du einen Antrag stellen. Mehr als abgelehnt werden kann er ja nicht. :wink:
Wichtig ist, daß Du schreibst, daß Du Beschwerden hast. Wird eh nicht nachgeprüft, kannst also ruhig ein bischen übertreiben und wenn Deine Hausärztin ein bischen kreativ ist, um so besser! :wink:
Viel Glück dabei! :daumen

Hane
Liebe Grüße :winke
Hanne
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Hanne
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Re: Arbeitsrecht / Kündigungsschutz chronisch Kranker

Beitrag von Hanne »

Orion hat geschrieben: wie viel % Behinderung ist da im Scope? Ist es ratsam, schnellstens die Behinderung(en) feststellen zu lassen und was ist Richtung Arbeitgeber zu beachten?
Danke und viele Grüße
O.
Hallo! :hallo
Aucb bei Dir lohnt sich ein Schwerbehindertenantrag. Du könntest auch die Merkzeichen G, aG und B beantragen. Auch bei Dir gilt, etwas übertreiben schadet nicht.
70-80 % sollten schon drin sein.
In punkto Arbeitgeber habe ich persönlich vorher mit meinem Chef gesprochen und bin jetzt die "Behindertenplanstelle" bei uns. Ist bei uns also eine win-win-Situation.
Wie es bei Dir besser ist, kann ich Dir nicht sagen. Kommt auf den Arbeitgeber drauf an. Wenn Du erstmal eine Behinderung von mehr als 50 von Hundert anerkannt bekommen hast, kann Dein Arbeitgeber nicht mehr viel dagegen machen und los wird er Dich dann auch nicht mehr so schnell...
Auch Dir viel Glück dabei! :daumen

Hanne
Liebe Grüße :winke
Hanne
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Kunozerus
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Re: Arbeitsrecht / Kündigungsschutz chronisch Kranker

Beitrag von Kunozerus »

Hallo!

So weit ich weiß, sind die Bestimmungen irgendwann verschärft worden. Mit "nur" einem künstlichen Gelenk (bei mir war es das Knie) gibt es noch nicht sehr viel,weil (so die Begründung) die Ersatzteile heutzutage so gut sind, dass man damit kaum noch behindert ist. :roll

Zwei weitere Endoprothesen (beide Hüften) und einige Hand-OPs später haben sie mir immerhin 50% mit "G" zuerkannt, mein letzter Verschlimmerungsantrag wegen der Hämochromatose liegt seit mehreren Monaten beim Versorgungsamt, so dass ich dazu noch nichts sagen kann. Aber irgendwann werden die sich vielleicht mal beraten haben..., dann gebe ich Laut!

:winke
Das Leben ist gar nicht so. Es ist ganz anders!

Liebe Grüße von Caro
Walburga/
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Re: Arbeitsrecht / Kündigungsschutz chronisch Kranker

Beitrag von Walburga/ »

Hallo,
wegen meiner HC habe ich 20 Grad Behinderung bekommen, dann mit 2 Hüft-Teps und Wirbelsäulenschäden insgesamt einen GdB von 60.
Die HC allein bringt wenig. Aber auch für einen GdB von 20 lohnt es sich, einen Antrag zu stellen. Einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, ist einfacher, als einen Erstantrag.
Als chronisch Kranker ohne GdB hat man keinen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber ist aber, glaube ich, angehalten, bei von Behinderung bedrohten Arbeitnehmern den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass er leidensgerecht ist. Am Besten, man fragt den für Behinderungen zuständigen Betriebsrat.
Grüße,
Walburga
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